Fragen und Antworten - OSTWINDpark Rotmainquelle

1) Worin investiert die Darlehensnehmerin mein Geld?

Das durch die qualifizierten Nachrangdarlehen eingeworbene Kapital wird von der Darlehensnehmerin zur Errichtung des Windparks OSTWINDpark Rotmainquelle verwendet, der auf gemeindefreiem Gebiet im Landkreis Bayreuth nahe der Stadt Creußen auf Grundstücken der bayerischen Staatsforsten (4 Anlagen) bzw. auf Privatgrund (1 Anlage) gelegen ist.

Die unternehmerischen Risiken aus dem Betrieb des Windparks verbleiben bei der Darlehensnehmerin. Die Darlehensgeberin trägt das in den Darlehensbedingungen beschriebene mit dem qualifizierten Nachrang verbundene Risiko.

2) In welcher Höhe kann ich der Darlehensnehmerin ein qualiziertes Nachrangdarlehen gewähren?

Der Minimalbetrag beträgt 1.000,- €. Der Maximalbetrag beträgt 50.000,- €. Alle Beträge müssen durch 1.000 teilbar sein.

3) Wie hoch sind die Zinsen?

Die Verzinsung erfolgt in Form einer Festverzinsung in Höhe von 3,75 % p.a., beginnend mit der Gewährung des Darlehens. Abhängig von der tatsächlichen Stromproduktion des Windparks OSTWINDpark Rotmainquelle wird eine Erhöhung der Verzinsung um bis zu 2,25 Prozentpunkte gewährt (Bonus). Damit ist eine Verzinsung von bis zu 6,0 % p.a. möglich. Die prognostizierte durchschnittliche Jahresenergieproduktion finden Sie in der Projektbeschreibung.

4) Wie erfolgen die Zinszahlungen?

Die Festverzinsung in Höhe von 3,75 % p.a. beginnt mit dem Tag der Gutschrift des Darlehensbetrags auf dem Bankkonto der Darlehensnehmerin. Die Bonusverzinsung ist ab Inbetriebnahme des Windparks OSTWINDpark Rotmainquelle möglich. Die Inbetriebnahme ist zwischen dem IV. Quartal 2015 und dem II. Quartal 2016 geplant. Die Abrechnung des Netzbetreibers/Direktvermarkters über den tatsächlich erzielten Jahresertrag der Stromproduktion des Windparks OSTWINDpark Rotmainquelle ist Grundlage für die Berechnung des Zinsbonus. Die Verzinsung wird jährlich am 28.02. fällig, erstmals am 28.02.2016.

Bitte beachten Sie, dass Rückzahlungen immer am 31.12. fällig werden, Zinszahlungen jedoch immer am 28.02..

5) Wie erfolgt die Rückzahlung meines Darlehens?

Die Rückzahlung der Darlehenssumme erfolgt in 10 gleichen, jährlichen Raten. Sie beginnt am 31.12.2025. Ab diesem Zeitpunkt werden Zinsen und Bonus vom jeweiligen Restguthaben errechnet. Wenn Sie den Vertrag vorzeitig kündigen, zahlt die Darlehensnehmerin das Restguthaben in einer Einmalzahlung zurück.

6) Wann kann ich frühestens mein investiertes Geld zurück erhalten?

Die Darlehensverhältnisse enden regulär am 31.12.2034. Die Rückzahlung erfolgt vom 31.12.2025 an in 10 gleichen jährlichen Raten. Zum 31.12.2024 ist erstmals eine ordentliche Kündigung möglich. Von diesem Zeitpunkt an ist eine ordentliche Kündigung jährlich zum 31.12. möglich. Wenn eine Darlehensgeberin das Darlehen z.B. zum 31.12.2024 kündigt, so bekommt sie den Darlehensbetrag zum 31.12.2024 ausbezahlt. Die bis dahin angefallenen Zinsen werden am 28.02. des Folgejahres, also am 28.02.2025 fällig.

7) Wann und wie kann ich den Darlehensvertrag kündigen?

Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum 31.12.2024 und von da an zum 31.12. eines jeden Jahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Für eine wirksame, ordentliche Kündigung muss das Kündigungsschreiben 6 Monate vor dem gewünschten Vertragsende schriftlich bei uns eingegangen sein. Wenn Sie das Darlehen also z.B. zum 31.12.2024 beenden wollen, senden Sie Ihre schriftliche Kündigung bis spätestens zum 30.06.2024 an die Darlehensnehmerin.
Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich. Mit Abschluss des Darlehensvertrags wird der § 490 Abs. 1 BGB jedoch einvernehmlich außer Kraft gesetzt. Somit entfällt die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung für die Darlehensgeberin, falls in den Vermögensverhältnissen der Darlehensnehmerin eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch die die Rückzahlung des Darlehens gefährdet wird. Abgesehen davon bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Die außerordentliche Kündigung hat schriftlich gegenüber der Darlehensnehmerin zu erfolgen.

8) Welchen Betrag erhalte ich nach der Kündigung zurück?

Nach der Kündigung erhalten Sie den gesamten Darlehensbetrag zuzüglich der bis dahin aufgelaufenen und noch nicht ausbezahlten Zinsen zurück.